CBD Bundesgerichtshof 24.03.21 (Urteil des BGH AZ: 6 StR 240/20)
CBD Blüten laut Bundesgerichtshof legal
Der Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat am 24.03.2021 das "Hanfbar"-Urteil des Landgerichts Braunschweig aufgehoben.
Das Landesgericht Braunschweig hatte die Betreiber der ,,Hanfbar" im Januar 2020 zu Bewährungsstrafen verurteilt, weil sie Nutzhanf-Blüten (THC-Gehalt unter 0,2%) an Endverbraucher verkauften. Damit hätten die Betreiber illegalen Betäubungsmittelhandel betrieben, so das damalige Urteil.
.Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass entgegen der Auffassung des Landgerichts Braunschweig verbiete die Ausnahmevorschrift nicht grundsätzlich den Verkauf an Endabnehmer zu Konsumzwecken. „Es reicht, wenn einer der Beteiligten gewerblich handelt“, sagte der Vorsitzende Richter Günther Sander in der Urteilsverkündung. Jedoch müsse ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen sein.
Nach Ansicht des BGH darf Hanftee – also auch CBD-haltige Cannabisblüten, die den gesetzlich zulässigen THC-Wert von 0,2 Prozent nicht überschreiten – grundsätzlich gewerblich an Endverbraucher zu Konsumzwecken verkauft werden, wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist.